Ab 2023 werden Unternehmen und andere Umsetzungspartner 40 bis 60 Prozent der gesamten direkten Projektkosten für Innovationsprojekte beisteuern. Bislang galt die Regel der halben Beteiligung. In der internationalen Innovationsprojektförderung können Schweizer Umsetzungspartner, zum Beispiel KMU, von der Innosuisse direkt gefördert werden. Damit sind sie mit ihren ausländischen Projektpartnern gleichgestellt.

Neu kann Innosuisse auch Innovationsprojekte von Start-ups zur Vorbereitung ihres ersten Markteintritts finanzieren. Bislang mussten Start-ups als Umsetzungspartner in Innovationsprojekten mit Forschungspartnern ihre eigenen Beiträge selbst finanzieren. Für solche Projekte ist ein Forschungspartner nicht mehr erforderlich. Die Innosuisse-Beitragsverordnung enthält auch neue Bestimmungen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und führt die Möglichkeit ein, Organisationen im Start-up-Ökosystem zu unterstützen. Außerdem wird die Förderung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums und des Wissens- und Technologietransfers vertieft.

Der Bundesrat hat am 26. Oktober 2022 die Totalrevision der Beitragsverordnung der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung Innosuisse genehmigt. Mit der neuen Verordnung setzt die Innosuisse die Revision des Bundesgesetzes über die Förderung von Forschung und Innovation (BFI) ab Ende Dezember 2021 um. Alle Verordnungsbestimmungen sollen zusammen mit der revidierten FLPRI am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

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