Ab 2023 beteiligen sich Unternehmen und andere Umsetzungspartner bei Innovationsprojekten mit Eigenleistungen im Umfang von 40 bis 60 Prozent an den direkten Gesamtprojektkosten. Bis anhin galt im Regelfall eine hälftige Beteiligung. In der internationalen Innovationsprojektförderung können Schweizer Umsetzungspartner, also beispielsweise KMU, direkte Fördermittel von Innosuisse erhalten. Sie werden so gegenüber ihren ausländischen Projektpartnern gleichgestellt.

Innosuisse kann zudem neu Innovationsprojekte von Jungunternehmen zur Vorbereitung ihres erstmaligen Markteintritts fördern. Bisher mussten Start-ups als Umsetzungspartner bei Innovationsprojekten mit Forschungspartnern ihre Eigenleistungen selber finanzieren. Bei solchen Projekten braucht es neu keinen Forschungspartner mehr. Die Beitragsverordnung von Innosuisse enthält im Weiteren neue Bestimmungen zur Nachwuchsförderung und führt die Möglichkeit zur Unterstützung von Organisationen des Start-up-Ökosystems ein. Auch konkretisiert sie die Förderung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums sowie des Wissens- und Technologietransfers.

Der Bundesrat hat am 26. Oktober 2022 die Totalrevision der Beitragsverordnung der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung Innosuisse genehmigt. Innosuisse setzt mit der neuen Verordnung die Revision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) von Ende Dezember 2021 um. Alle Verordnungsbestimmungen sollen zusammen mit dem revidierten FIFG am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

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